Schulordnung

Schulordnung der Grund- und Gemeinschaftsschule Leezen

(Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit werden die Begriffe „Schüler“ und „Lehrkraft“ geschlechtsneutral verwendet.)

 

Unsere Schulordnung soll dazu beitragen,

das Miteinander in dem gemeinsamen Lebensraum Schule so zu regeln, dass sich alle wohlfühlen und ungestört lernen und entfalten können.

Als Grundlage unseres Zusammenlebens gilt der Respekt voreinander, die Achtung vor anderen Kulturen und Weltanschauungen sowie die Verantwortung für Natur und Umwelt.

Wir alle sind dafür verantwortlich, unsere Schule sauber zu halten. Entstandenen Müll entsorgen wir in die dafür vorgesehenen Behälter und vermeiden die Entstehung zusätzlichen Abfalls.

An unserer Schule ist jeder dazu verpflichtet, durch sein Verhalten dazu beizutragen, dass eine vertrauensvolle Atmosphäre sowie ein freundlicher und offener Umgang gewahrt werden.

Wir alle tragen dafür Sorge, mit dem Eigentum anderer wie auch mit Einrichtungsgegenständen und Lehr- und Unterrichtsmaterialien sorgsam und pfleglich umzugehen.

Verletzende oder beleidigende Äußerungen sowie Konflikte sind von allen zu vermeiden. Körperliche Auseinandersetzungen sind zu unterlassen.

 

Unterricht:

  • Jeder Schüler und jede Lehrkraft hat das Recht auf störungsfreien Unterricht.
  • Alle Lehrkräfte und in der Schule angestellte Personen sind den Schülern dieser Schule gegenüber weisungsberechtigt.
  • Jeder Schüler erscheint pünktlich und vorbereitet zum Unterricht. Unterrichtsmaterialien und Hausaufgaben dabei zu haben, ist dabei eine selbstverständliche Pflicht.
  • Jeder Schüler erscheint in angemessener Kleidung zum Unterricht, dabei sind intime Körperzonen großzügig bedeckt zu halten. Kappen, Mützen o.ä. sowie Sonnenbrillen sind im Schulgebäude abzulegen.
  • Bei außerschulischen Veranstaltungen wird insbesondere darum gebeten auf Sportbekleidung zu verzichten.
  • Im Unterricht wird nicht gegessen und kein Kaugummi gekaut. Nicht verschließbare Getränke sind nicht gestattet.
  • Die Klassen- und Fachräume sind jeweils aufgeräumt zu hinterlassen. Das Licht wird ausgeschaltet, Fenster und Türen geschlossen. Die Stühle werden am Ende des Unterrichtstages hochgestellt.
  • Fachräume sind nicht ohne eine Lehrkraft zu betreten und in ihnen darf nicht getrunken oder gegessen werden.

 

Schulgebäude:

  • Das Schulgelände ist während der Unterrichtszeit nicht zu verlassen.
  • Im gesamten Schulgebäude ist Lärm zu vermeiden und Rennen und Toben sind zu unterlassen.

Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn:

  • Während dieser Zeit haben sich alle Schüler vor der Schule aufzuhalten. Fahrradunterstände, die Bushaltestellen und Parkflächen sind nach der Ankunft zügig zu verlassen.
  • Vor der 1. und 2. Unterrichtsstunde warten die Schüler vor dem Haupteingang auf Einlass.

Pausenhalle:

  • Die Pausenhalle kann nach Erlaubnis einer Lehrkraft für unterrichtliche Arbeitsphasen genutzt werden. Im Falle von Schulveranstaltungen sowie während der Nutzung der Bühne/ Pausenhalle durch Unterrichtsfächer ist die Halle freizuhalten.

Pausenverhalten:

  • In der Frühstückspause (09:40 – 09:50 Uhr) hat jeder Schüler die Möglichkeit im Klassenraum ein Frühstück einzunehmen.
  • Die kurzen Pausen sind von allen Schülern zum zügigen Aufsuchen der Unterrichtsräume und zur Vorbereitung auf den nächsten Unterricht zu nutzen. Die Schulflure sind kein Aufenthaltsort.
  • Die großen Pausen werden von allen Schülern grundsätzlich draußen, auf dem für sie vorgesehenen Schulhofabschnitt, verbracht.
  • Schüler bleiben auf den Schulhöfen in einsehbaren Bereichen. Gartenanlagen, Parkplätze oder der Sportplatz sind keine Aufenthaltsbereiche.
  • Bestimmte Schüler der höheren Klassen unterstützen die Lehrkräfte bei den Aufsichten.
  • Toiletten sind grundsätzlich in den Pausen und nicht in Gruppen aufzusuchen. Sie sind nach Benutzung sofort wieder zu verlassen.
  • Das Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen ist untersagt.
  • Das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nicht gestattet.
  • Schüler stellen beim ersten Klingeln ihr Spiel ein und begeben sich auf direktem Weg in ihre Klassen, vor den Fachraum oder werden von ihrer Lehrkraft abgeholt.
  • Verzögert sich die Ankunft der Lehrkraft nach Pausenende um mehr als 5 Minuten begibt sich das Klassensprecher-Team zum Sekretariat oder Lehrerzimmer.
  • Eine Regenpause wird nach den aktuellen Witterungsbedingungen durch Abklingeln bekannt gegeben.

Mittagspause:

  • In der Mittagspause halten sich die Schüler im Sichtbereich der Aufsicht in der Pausenhalle oder in der Mensa auf.
  • Schülern    ab   Klassenstufe    8    ist    es    mit   einer   schriftlichen    Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten gestattet, das Schulgelände zu verlassen.

Unterrichtsschluss:

  • Nach Unterrichtsschluss schließt die jeweilige Lehrkraft den Klassen- oder Fachraum ab.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgebäude sofort und auf direktem Wege.
  • An den jeweiligen Bushaltestellen werden die Schulranzen der Reihe nach aufgestellt und die Schüler steigen in dieser Reihenfolge in die Busse.
  • Schüler halten sich immer im Sichtbereich der Aufsichten auf und achten insbesondere beim Ankommen und Abfahren der Busse darauf, nicht zu rennen und zu toben.
  • Ballspiele sind an den Bushaltestellen untersagt.

Konflikte und Regelverstöße:

  • Zur Lösung von Konflikten stehen neben den Fach- und Klassenlehrkräften die Schulsozialarbeiterin, Beratungslehrkräfte, die Vertrauenslehrkraft und ausgebildete Streitschlichterinnen und Streitschlichter zur Verfügung.
  • Bei Regelverstößen reagieren zunächst Fach- und Klassenlehrkräfte mit pädagogischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit. Sollten diese Maßnahmen nicht zu einer

Verhaltensänderung führen oder liegen wiederholte oder schwerwiegende Verstöße vor, können Maßnahmen nach § 25 Schulgesetz erfolgen.

  • Im Falle von kleineren Verletzungen stehen die Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter zur Verfügung. Im Sanitätszimmer können Kühlpacks ausgeliehen werden, die nach Benutzung dorthin zurückgebracht werden müssen.

Wertsachen:

  • Das Mitführen elektronischer Geräte oder sonstiger Wertsachen, die für den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Grundsätzlich sollen derartige Geräte nicht mitgebracht werden. Es besteht auch keine Pflicht zum Mitbringen von Smartphones o.ä. für den Unterricht.
  • Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt auch bei Diebstahl.
  • Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.

Smartphones und andere internetfähige Geräte:

  • Beim Betreten des Schulgeländes gilt für alle Schüler, dass sie Smartphones und andere elektronische Geräte ausschalten und nicht sichtbar aufbewahren.
  • Die Nutzung von Smartphones im Unterricht ist ausschließlich nur auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft gestattet.
  • Sollte ein Verstoß festgestellt werden, sind alle Lehrkräfte berechtigt, das Smartphone oder andere elektronische Geräte bis zum Schulschluss einzuziehen.
  • Besucher und Besucherinnen unserer Schule werden gebeten, ihre Smartphones so einzustellen, dass eine Störung des alltäglichen Schulbetriebes und von Schulveranstaltungen auszuschließen ist.
  • Bei Leistungskontrollen jeglicher Art müssen internetfähige Geräte und Smartwatches abgegeben werden. Sie sind in einem für Schüler einsehbaren Behältnis aufzubewahren.

Gefährliche Gegenstände:

  • Gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf ausgelegt sind, anderen Menschen Schaden zuzufügen, dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Alle Erwachsenen sind berechtigt, bei Zuwiderhandlungen diese Gegenstände einzuziehen.
  • Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Das Mitbringen und Konsumieren alkoholischer Getränke und Energy-Drinks ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Der Besitz, die Weitergabe sowie der Konsum von Drogen sind strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

WLAN-, I-Pad- und Laptop-Nutzung

Bei Verstoß gegen die Schulordnung kann durch die Schule eine Einschränkung zur Internetnutzung (individuell oder generell) erfolgen.

Die Regelungen gelten für private und durch die Schule zur befristeten Nutzung überlassene Geräte:

  • Die Schüler erhalten durch ihren IServ-Zugang einen personenbezogenen Zugang zum WLAN. Das Passwort ist sicher aufzubewahren. Es ist untersagt, diese Daten Dritten zugänglich zu machen; im Zweifelsfall haftet der registrierte Nutzer bzw. die registrierte Nutzerin für unzulässige Aktivitäten Dritter bei der Nutzung seines/ihres WLAN-Zugangs. 
  • Die Internetnutzung darf nur für schulische Zwecke erfolgen und ist ausschließlich auf Recherche- bzw. Darstellungszwecke für schulische Zwecke begrenzt. Jegliche Form von unterrichtsfremden Bild- und Tonmitschnitten ist verboten. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sind zu beachten. Die Nutzung von Internettauschbörsen ist verboten.
  • Nutzungseinschränkungen durch das Vorhandensein von Jugendschutzfiltersoftware sind zu akzeptieren. Der Versuch, die technischen Filtersperren zu umgehen, kann zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der von den Schülern genutzten Geräte (z.B. auch private USB-Sticks).
  • Manipulationsversuche an der Netzwerkstruktur, der Computerhardware und –Software sind verboten.
  • Im Verdachtsfall missbräuchlicher Nutzung des Zugangs werden die Nutzungsaktivitäten der Schüler personenbezogen nachverfolgt.

 

Diese Schulordnung wurde am 13.06.2022 von der Schulkonferenz beschlossen. Sie ist am 15.08.2022 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 12.06.2022 aktualisiert.

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