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23795 Bad Segeberg Falkenburger Str. 94 Tel.: 04551-96140 Fax: 04551- 961419 e-mail: |
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Außenstelleder FRANZ-CLAUDIUS-SCHULE(Grundschule und Förderzentrum)im SchulzentrumLeezen Sprachheilambulatorium |
23816 Leezen Schulstraße 8 Tel. 04552/ 993339-0 Fax: 04552/93230 e-mail: schulzentrum-leezen@t-online.de |
Sprachstandsfeststellung im Einzugsbereich der Grundschule Leezen
Das Förderzentrum in der Schule in Leezen blickt auf eine langjährige Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten des Einzugsbereiches zurück.
Bereits seit 1994 wird die Sprachheilarbeit von den in Leezen tätigen Sonderschullehrkräften durchgeführt.
Diese wird Jahr für Jahr fortgesetzt.
Unsere vorrangige Aufgabe in den Kindergärten ist die sprachheilpädagogische Beratung und Betreuung.
Am Beginn des Schuljahres steht immer zuerst die Überprüfung des sprachlichen Entwicklungsstandes der Schulkinder des kommenden Schuljahres.
Dies ist ein vom Ministerium festgelegter Bestandteil des Einschulungsverfahrens.
Neben den zukünftigen Schulkindern können natürlich auch jüngere Kinder sprachlich überprüft werden, wenn die Mitarbeiter des Kindergartens es anregen und die Eltern es wünschen.
Nach Information der Eltern und deren Einverständniserklärung kommt eine Kollegin des Förderzentrums direkt in die Kindergärten und führt die sprachliche Überprüfung durch.
Bei Auffälligkeiten finden anschließend Gespräche mit Eltern und Erzieherinnen statt, in denen die notwendigen Fördermaßnahmen besprochen werden.
Diese können sein:
- Sprachtherapie durch eine logopädische Praxis
- Sprachtherapie durch das Förderzentrum
- Weitere diagnostische Abklärungen z.B. von Fachärzten
Bei Bedarf kann die sprachheilpädagogische Betreuung in der Grundschule am Vormittag durch das Förderzentrum fortgesetzt oder wieder aufgenommen werden.
Leezen, Stand Oktober 2009 Claudia Waldheuer
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Informationen für Eltern
Sonderpädagogischer Förderbedarf: Ermittlung und Förderung
I. Beim Übergang von der vorschulischen Förderung in die Grundschule
Schon in der Zeit vor der Schule gibt es Kinder, die in ihrer Entwicklung deutlich verzögert oder beeinträchtigt sind und bereits während der Zeit in einer vorschulischen Einrichtung (Kindergarten o.ä.) einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Ist dies der Fall, so sollte das bei der Anmeldung zum Schulbesuch unbedingt von den Eltern angegeben werden.
Wird bei der Anmeldung und der anschließenden schulärztlichen Untersuchung ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, so wird zwischen Förderschwerpunkten in folgenden Bereichen unterschieden:
-Sprache / - emotionale und soziale Entwicklung / - geistige Entwicklung / - körperliche und motorische Entwicklung / - Sehen / - Hören / - dauerhafte Krankheiten / - autistisches Verhalten
Eine erste Beratung durch das Förderzentrum kann nach der Anmeldung bei der Grundschule erfolgen. Diese leitet auch das Verfahren ein zur sonderpädagogischen Begutachtung (siehe weiter unten).
II. Während der Grundschulschulzeit
Bei manchen Kindern zeigen sich erhebliche Schwierigkeiten beim Lernen und Beeinträchtigungen in der schulischen Entwicklung allerdings erst während der Grundschulzeit.
Wenn dies der Fall ist, sollte die Grundschule fördernde Angebote bereit stellen wie z.B.
- Differenzierter Unterricht
- Förderunterricht
- Erstellen eines Lernplanes
- Gespräche der Lehrkräfte mit den Eltern
- längerer Verbleib in der Eingangsphase
- Klassenwiederholung in Ausnahmefällen
Fördermaßnahmen außerhalb der Schule wie z.B. Ergotherapie, Logopädie oder Angebote für Legasthenie oder Dyskalkulie sollten ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Sind die Schwierigkeiten so gravierend, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, so können die Grundschulkollegen und –kolleginnen die präventive Unterstützung der Sonderschullehr-kräfte des Förderzentrums in Anspruch nehmen. In Leezen sind diese Teil des Kollegiums, so dass eine Beratung -. auch gemeinsam mit den Eltern - jederzeit möglich ist.
III. Das sonderpädagogische Überprüfungsverfahren
Reicht aber diese vorbeugende Förderung insgesamt nicht aus und werden die Probleme des Kindes umfassend und lang andauernd beobachtet, so liegt der Verdacht nahe, dass sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt und das Kind das Ziel der Grundschule nicht erreichen wird.
In diesem Fall muss gemäß der Landesverordnung über Sonderpädagogische Förderung förmlich das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs von der Grundschule eingeleitet werden. Als Zeitraum dafür ist das Ende des 1. Schulhalbjahres eines jeden Schuljahres vorgesehen.
Ein sonderpädagogisches Gutachten wird von einer Sonderschullehrkraft des Förderzentrums erstellt. Es gründet sich auf
- Gespräche mit den Lehrkräften der Grundschule
- bereits vorhandene Gutachten und medizinischen Befunde
- Berichte / Ergebnisse außerschulischer Fördermaßnahmen
- Inhalte des o.g. Lernplanes
- Unterrichtsbeobachtungen durch die Sonderschullehrkraft
- Überprüfungen mit informellen und standardisierten Testverfahren
Über die anstehenden Termine werden die Eltern schriftlich informiert.
Zur evtl. schulärztlichen Untersuchung und zum Gutachtengespräch werden diese eingeladen.
Das Gutachten beantwortet die Frage, ob das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat und nach welchen lehrplanmäßigen Anforderungen bzw. welchem Förderschwerpunkt es in Zukunft unterrichtet werden muss.
Die Ergebnisse und die weiteren Schritte werden den Eltern in einem abschließenden Gespräch erläutert.
Laut Schulgesetz stehen zwei Möglichkeiten für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung:
- Die integrative Maßnahme in der Regelschule
- Die Teilnahme am Unterricht in Förderklassen eines Förderzentrum
In Leezen können wir z.Zt. ausschließlich die integrative Beschulung anbieten, da wir keine reinen Förderschulklassen haben.
Bei allen Fragen zur beschriebenen Thematik steht den Eltern Frau Claudia Waldheuer als Ansprechpartnerin in Leezen zur Verfügung.
Sind alle Gespräche abgeschlossen, trifft die Schulrätin die Entscheidung und weist das Kind zum neuen Schuljahr der entsprechenden Maßnahme zu.
Leezen, Stand:Oktober 2009 C. Waldheuer